Unterrichtszeiten
Der tägliche Unterricht findet in der Zeit von 8.00 und 13.05 Uhr statt. In dieser Zeit gibt es zwei Hofpausen von 20 bzw.15 Minuten. Alle Kinder haben eine Frühstückspause im Klassensaal von täglich 10 Minuten.
1. Stunde 8.00 – 8.45
2. Stunde 8.45 – 9.20
Pause/Frühstück 9.30 – 09.50
3. Stunde 09.50 – 10.35
4. Stunde 10.35 – 11.20
Pause 11.20 – 11.35
5. Stunde 11.35 – 12.20
6. Stunde 12.20 – 13.05
Teilnahme am Unterricht
Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind regelmäßig am Unterricht und den gewählten Arbeitsgemeinschaften (AGs) teilnimmt und mit dem notwendigen Schulmaterial sowie mit den für den Fachunterricht erforderlichen Dingen (Turnzeug, Badesachen etc.) ausgestattet ist.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind stets pünktlich zum Unterricht kommt, jedoch zur 1. Unterrichtsstunde nicht früher als 7.45 Uhr, da vor dieser Zeit die Aufsicht nicht gewährleistet ist.
Schüler, die aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen an einer schulischen Veranstaltung (z.B. Schwimmen oder Ausflüge) nicht teilnehmen, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse.
Bei ansteckenden Krankheiten (z.B. Windpocken, Scharlach, Läusebefall, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln,…) muss, so bald wie möglich, in der Schule (und evtl. auch im Hort) Bescheid gesagt werden. Nach der Genesung muss in der Schule eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.
Ferienzeiten
(angegeben ist immer der erste und der letzte Ferientag)
Bitte halten Sie sich in Ihrer Urlaubsplanung im Interesse aller Schulkinder unbedingt an diese Ferienzeiten!
Gemäß der allgemeinen Ferienordnung (Erlass vom 4. März 02) können wir nur in dringenden Ausnahmefällen Ihren Kindern eine Beurlaubung in Verbindung mit den Ferien gestatten.
In solch einem Fall stellen Sie bitte mindestens drei Wochen vorher einen schriftlichen Antrag an die Schulleitung.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass andernfalls das Fernbleiben der Kinder als „unentschuldigt“ vermerkt werden muss und dass die Möglichkeit besteht, gegen Sie als Eltern ein Bußgeld zu erheben.
Haben Sie bitte Verständnis für diese Maßnahme, sie dient der Aufrechterhaltung eines geregelten Schulbetriebs.
Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir erholsame Ferienzeiten!
Fehlzeiten
Wir möchten Sie bitten, Ihre Kinder schriftlich oder mündlich bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer zu entschuldigen.
Kann ein Kind am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen, ist eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern erforderlich. Für eine Freistellung vom Sportunterricht über vier Wochen hinaus ist der Schulleitung ein ärztliches Attest vorzulegen, ab drei Monaten ist ein Attest vom Gesundheitsamt zu erbringen.
Elternabende
In der Regel finden Elternabende einmal in jedem Schulhalbjahr statt, auf denen allgemein und über Klassenvorhaben informiert wird. Die Elternbeiräte laden dazu ein. Im Interesse des Kindes soll bei den Elternabenden wenigstens einer der beiden Erziehungsberechtigten anwesend sein.
Versicherung
Alle Schüler sind beim Hess. Gemeindeunfallversicherungsverband gegen Unfallfolgen versichert, die sie während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg erleiden. Die Unfallmeldung muss innerhalb von drei Tagen im Sekretariat eingereicht werden.
Entfernen sich Kinder eigenmächtig vom Schulgelände, so sind sie nicht unfallversichert. Gleiches gilt für Wege, um zu Hause Vergessenes zu holen. Die Versicherung kommt entsprechend der Versicherungsbedingungen für Sachschäden auf, die sich während der Unterrichtszeit an Unterrichtsmaterial und Kleidungsstücken ergeben.
Dazu zählt aber nicht der Verlust von Wertsachen wie Bargeld, Urkunden, Schlüssel, Gameboy, Mobiltelefon etc.. Daher sollen die Kinder diese Dinge nicht mit in die Schule bringen !
Für vorsätzliche Verletzungen anderer oder grob fahrlässige Beschädigung des Schuleigentums haften die Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten.
Änderung von Daten
Ein Wohnungswechsel oder wichtige Veränderungen im familiären Bereich, (betrifft alle der Schule bereits gemeldeten Angaben) sind der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer oder im Sekretariat mitzuteilen.
Wegeplan
Der folgende Plan zeigt den Schulbezirk, aus dessen Bereich die Kinder in die Wilhelm-Hauff-Schule gehen.