Entschuldigungen

 

Wir möchten Sie bitten, Ihre Kinder schriftlich oder mündlich bei der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer zu entschuldigen – spätestens am 3. Tag des Fehlens.

Kann ein Kind am Sport- oder Schwimmunterricht nicht teilnehmen, ist eine schriftliche Entschuldigung durch die Eltern erforderlich. Für eine Freistellung vom Sportunterricht über vier Wochen hinaus ist der Schulleitung ein ärztliches Attest vorzulegen, ab drei Monaten ist ein Attest vom Gesundheitsamt zu erbringen.