Versicherung

Alle Schüler sind beim Hess. Gemeindeunfallversicherungsverband gegen Unfallfolgen versichert, die sie während der Unterrichtszeit oder auf dem Schulweg erleiden. Die Unfallmeldung muss innerhalb von drei Tagen im Sekretariat eingereicht werden.

Entfernen sich Kinder eigenmächtig vom Schulgelände, so sind sie nicht unfallversichert. Gleiches gilt für Wege, um zu Hause Vergessenes zu holen. Die Versicherung kommt entsprechend der Versicherungsbedingungen für Sachschäden auf, die sich während der Unterrichtszeit an Unterrichtsmaterial und Kleidungsstücken ergeben.

Dazu zählt aber nicht der Verlust von Wertsachen wie Bargeld, Urkunden, Schlüssel, Gameboy, Mobiltelefon etc.. Daher sollen die Kinder diese Dinge nicht mit in die Schule bringen !

Für vorsätzliche Verletzungen anderer oder grob fahrlässige Beschädigung des Schuleigentums haften die Verursacher bzw. die Erziehungsberechtigten.