Teilnahme am Unterricht

 

Die Eltern/Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind regelmäßig am Unterricht und den gewählten Arbeitsgemeinschaften (AGs) teilnimmt und mit dem notwendigen Schulmaterial sowie mit den für den Fachunterricht erforderlichen Dingen (Turnzeug, Badesachen etc.) ausgestattet ist.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind stets pünktlich zum Unterricht kommt, jedoch zur 1. Unterrichtsstunde nicht früher als 7.45 Uhr, da vor dieser Zeit die Aufsicht nicht gewährleistet ist.

Schüler, die aus gesundheitlichen oder sonstigen Gründen an einer schulischen Veranstaltung (z.B. Schwimmen oder Ausflüge) nicht teilnehmen, besuchen den Unterricht einer anderen Klasse.

Bei ansteckenden Krankheiten (z.B. Windpocken, Scharlach, Läusebefall, Keuchhusten, Masern, Mumps, Röteln,…) muss, so bald wie möglich, in der Schule (und evtl. auch im Hort) Bescheid gesagt werden. Nach der Genesung muss in der Schule eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.